Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die ersten Apps in das neue Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) aufgenommen. Hersteller können für ihre zertifizierten Anwendungen eine Zulassung beantragen. Das BfArM prüft die Apps dann in einem beschleunigten Verfahren hinsichtlich Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Datenschutz und positiven Versorgungseffekten. Der Wirkungsnachweis ist durch die Hersteller zu erbringen.
Die gesetzlichen Krankenkassen begrüßen die neuen Anwendungen, bemängeln allerdings die teils hohen Preise der Anbieter, die die Kassen tragen müssten. Der Katalog der zugelassenen Apps wird laufend erweitert.
Die "App auf Rezept" wurde mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) in die Gesundheitsversorgung eingeführt. Minister Spahn hatte das Gesetz im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht.
Wir haben uns mit dem Thema Gesundheits-Apps beschäftigt und uns verschiedene Anwendungen angeschaut.