Welche Möglichkeit infrage kommt, hängt von der persönlichen Pflegesituation und teilweise auch vom vorhandenen Pflegegrad ab. Die folgende Übersicht hilft dabei, passende Angebote zu finden.
Was würde Ihnen gerade helfen?
Ich brauche regelmäßig Unterstützung bei Pflege und Betreuung
Diese Möglichkeiten können infrage kommen:
- ambulanter Pflegedienst
- Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung
- Tagespflege
- persönliche Assistenz
- häusliche Betreuung
Ich brauche eine Pause oder vorübergehend eine Vertretung
Diese Möglichkeiten können Freiräume schaffen:
Ich möchte die Pflege zu Hause besser organisieren
Mögliche Leistungen sind:
- Pflegegeld
- ambulanter Pflegedienst
- Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung
- persönliche Assistenz
- häusliche Betreuung
Ich brauche Unterstützung im Haushalt und Alltag
Infrage kommen beispielsweise:
Die Pflege belastet meine eigene Gesundheit
Unterstützung bieten können:
Ich möchte sicherer im Pflegealltag werden oder mich austauschen
Mögliche Angebote sind:
- Pflegekurse für praktische Fertigkeiten
- Selbsthilfegruppen für Angehörige
- Selbsthilfegruppen für Betroffene
Die Versorgung zu Hause reicht nicht mehr aus
Eine Möglichkeit kann die vollstationäre Pflege sein.
Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten im Detail
Im Folgenden stellen wir die einzelnen Möglichkeiten genauer vor: Was verbirgt sich dahinter, wie können sie pflegende Angehörige entlasten und welche Voraussetzungen gelten?
Für weitere Informationen oder zur Inanspruchnahme können Sie sich an Ihre Kranken- oder Pflegekasse, regionale Beratungsstellen wie Pflegestützpunkte oder die EUTB sowie an lokale Anbieter wenden.
Was ist das?
Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen, die überwiegend von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich tätigen Personen zu Hause gepflegt werden. Die Leistung wird monatlich von der Pflegekasse ausgezahlt.
Entlastung und Unterstützung für Angehörige:
Das Pflegegeld stellt eine finanzielle Anerkennung der häuslichen Pflege dar. Es kann genutzt werden, um pflegebedingte Ausgaben auszugleichen oder die Pflegeperson zu unterstützen.
Voraussetzungen und Beantragung:
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad 2 bis 5 und die häusliche Pflege durch nicht professionelle Pflegepersonen. Der Antrag wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt.
Was ist das?
Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt pflegerische Aufgaben wie Körperpflege, Medikamentengabe, Mobilisation oder Unterstützung bei der Ernährung. Die Leistungen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Entlastung und Unterstützung für Angehörige:
Angehörige werden von körperlich und zeitlich belastenden Pflegeaufgaben entlastet. Dadurch entstehen Freiräume für Beruf, Familie oder Erholung.
Voraussetzungen und Beantragung:
Erforderlich ist ein Pflegegrad 2 bis 5 und die Versorgung im häuslichen Umfeld. Die Leistungen werden bei der Pflegekasse beantragt, anschließend kann ein zugelassener Pflegedienst ausgewählt werden.
Was ist das?
Bei der vollstationären Pflege lebt die pflegebedürftige Person dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung. Dort werden die pflegerische Versorgung und die Betreuung rund um die Uhr sichergestellt.
Entlastung für Angehörige:
Die tägliche Pflegeverantwortung entfällt weitgehend. Angehörige können sich stärker auf die emotionale Begleitung und gemeinsame Zeit konzentrieren.
Voraussetzungen und Beantragung:
Voraussetzung ist in der Regel ein Pflegegrad 2 bis 5 sowie ein Pflegebedarf, der zu Hause nicht mehr ausreichend versorgt werden kann. Die Pflegekasse und die Pflegeeinrichtung unterstützen bei der Antragstellung.
Was ist das?
Bei der Kombinationsleistung wird die Pflege zwischen Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst aufgeteilt. Nicht genutzte Pflegesachleistungen werden anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Entlastung für Angehörige:
Pflegeaufgaben können flexibel verteilt werden. So bleibt die familiäre Pflege erhalten, während professionelle Unterstützung gezielt entlastet.
Voraussetzungen und Beantragung:
Erforderlich ist ein Pflegegrad 2 bis 5 sowie die gleichzeitige Nutzung von häuslicher Pflege und Pflegedienstleistungen. Die Beantragung erfolgt über die Pflegekasse und in Abstimmung mit dem ambulanten Pflegdienst.
Was ist das?
Die pflegebedürftige Person wird vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung betreut, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation. Die Versorgung ist auf einen begrenzten Zeitraum ausgelegt.
Entlastung für Angehörige:
Pflegende Angehörige werden vorübergehend vollständig von der Pflege entlastet. Die Zeit kann zur Regeneration oder zur Organisation der weiteren Versorgung genutzt werden.
Voraussetzungen und Beantragung:
Voraussetzung ist in der Regel ein Pflegegrad 2 bis 5. Die maximale Laufzeit beträgtDie Leistung wird bei der Pflegekasse beantragt, häufig unterstützt die Einrichtung bei der Organisation.
Was ist das?
Verhinderungspflege ermöglicht eine Ersatzpflege, wenn die pflegende Person vorübergehend ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder private Termine. Die Pflege kann durch Pflegedienste oder andere geeignete Personen übernommen werden.
Entlastung für Angehörige:
Pflegende Angehörige erhalten die Möglichkeit, sich zu erholen und eigene Bedürfnisse wahrzunehmen. Dies kann helfen, langfristige Überlastung zu vermeiden.
Voraussetzungen und Beantragung:
Erforderlich sind ein Pflegegrad 2 bis 5 sowie eine bereits bestehende häusliche Pflege. Die Leistung wird bei der Pflegekasse beantragt.
Was ist das?
Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Tagespflegeeinrichtung und kehrt abends nach Hause zurück. Neben Betreuung werden häufig Mahlzeiten, Aktivitäten und pflegerische Leistungen angeboten.
Entlastung für Angehörige:
Regelmäßige Betreuung während des Tages schafft verlässliche Freiräume. Dadurch lassen sich Berufstätigkeit, Erledigungen oder Erholungszeiten besser organisieren.
Voraussetzungen und Beantragung:
Voraussetzung ist in der Regel ein Pflegegrad 2 bis 5. Die Beantragung erfolgt über die Pflegekasse, die Einrichtung unterstützt häufig dabei.
Was ist das?
Persönliche Assistenz unterstützt Menschen mit Behinderungen oder hohem Unterstützungsbedarf bei alltäglichen Tätigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe. Die Unterstützung orientiert sich am individuellen Bedarf der betroffenen Person.
Entlastung für Angehörige:
Regelmäßige Begleit- und Unterstützungsaufgaben können von Assistenzkräften übernommen werden. Dadurch werden Angehörige spürbar entlastet und erhalten mehr eigene Freiräume.
Voraussetzungen und Beantragung:
Voraussetzung ist ein entsprechender Unterstützungsbedarf. Die Beantragung erfolgt je nach Leistungsart über Pflegekasse, Krankenkasse, Sozialamt oder Eingliederungshilfe.
Was ist das?
Bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege lebt eine Betreuungskraft meist im Haushalt der pflegebedürftigen Person und unterstützt im Alltag, beispielsweise bei der Grundpflege, Haushaltsführung, Begleitung und Betreuung. Eine tatsächliche Rund-um-die-Uhr-Arbeitszeit ist dabei rechtlich nicht zulässig.
Entlastung für Angehörige:
Angehörige werden bei vielen alltäglichen Betreuungs- und Unterstützungsaufgaben deutlich entlastet. Insbesondere bei hohem Betreuungsbedarf kann so ein Verbleib der pflegebedürftigen Person im eigenen Zuhause ermöglicht werden.
Voraussetzungen und Beantragung:
Es besteht keine Leistung der Pflegeversicherung speziell für eine 24-Stunden-Pflege. Die Kosten werden in der Regel privat getragen, können jedoch teilweise durch Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sowie den Entlastungsbetrag mitfinanziert werden. Die Vermittlung erfolgt über spezialisierte Agenturen oder direkt über legal beschäftigte Betreuungskräfte.
Was ist das?
Psychotherapie bietet professionelle Unterstützung bei Belastungen wie Stress, Erschöpfung, Ängsten oder depressiven Symptomen. Ziel ist die Stabilisierung und Stärkung der psychischen Gesundheit.
Entlastung für Angehörige:
Betroffene lernen Strategien zum Umgang mit Belastungen und schwierigen Gefühlen. Dadurch kann die Pflege langfristig besser bewältigt werden.
Voraussetzungen und Beantragung:
Voraussetzung ist ein entsprechender Behandlungsbedarf. Der Zugang erfolgt über Hausärzte, Fachärzte, psychotherapeutische Praxen oder die Krankenkasse.
Was ist das?
Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen unterstützen pflegende Angehörige bei körperlichen oder psychischen Belastungen, die durch die Pflegesituation entstanden sind. Sie verbinden medizinische Behandlung mit Erholung und Gesundheitsförderung.
Entlastung für Angehörige:
Die Maßnahmen stärken die eigene Gesundheit und helfen, Überlastung vorzubeugen. Viele Betroffene gewinnen neue Kraft für den Pflegealltag.
Voraussetzungen und Beantragung:
Erforderlich ist eine ärztlich festgestellte gesundheitliche Belastung oder Gefährdung. Der Antrag sollte über den behandelnden Arzt bei der Kranken- oder Rentenversicherung gestellt.
Was ist das?
Pflegekurse vermitteln Grundlagen zu Themen wie Körperpflege, Mobilisation, Lagerung oder dem Umgang mit Demenz. Sie werden häufig von Pflegekassen oder Pflegediensten angeboten.
Entlastung für Angehörige:
Die Teilnehmenden gewinnen Sicherheit und praktische Handlungskompetenz. Dies reduziert Unsicherheiten und körperliche Belastungen im Pflegealltag.
Voraussetzungen und Beantragung:
Besondere Voraussetzungen bestehen in der Regel nicht. Informationen und Anmeldemöglichkeiten erhalten Interessierte über Pflegekassen, Pflegestützpunkte oder Pflegedienste.
Was ist das?
Selbsthilfegruppen bringen Menschen zusammen, die ähnliche Erfahrungen in der Pflege von Angehörigen machen. Im Mittelpunkt stehen Austausch, gegenseitige Unterstützung und praktische Tipps.
Entlastung für Angehörige:
Der Austausch mit anderen Betroffenen kann emotional entlasten und das Gefühl vermitteln, mit den Herausforderungen nicht allein zu sein. Oft entstehen hilfreiche Kontakte und neue Bewältigungsstrategien.
Voraussetzungen und Teilnahme:
Formale Voraussetzungen gibt es meist nicht. Angebote finden sich über Selbsthilfekontaktstellen, Pflegestützpunkte, Wohlfahrtsverbände oder Online-Plattformen.
Was ist das?
Diese Gruppen richten sich an Menschen mit Pflegebedarf oder bestimmten Erkrankungen. Sie ermöglichen gegenseitigen Austausch, Information und soziale Teilhabe.
Entlastung für Angehörige:
Die Betroffenen erhalten zusätzliche Unterstützung und soziale Kontakte außerhalb des familiären Umfelds. Dies kann Angehörige emotional und organisatorisch entlasten.
Voraussetzungen und Teilnahme:
Voraussetzung ist in der Regel die Zugehörigkeit zur jeweiligen Zielgruppe, beispielsweise Menschen mit Demenz, Parkinson oder nach einem Schlaganfall. Informationen bieten Selbsthilfekontaktstellen, Ärzte und Patientenorganisationen.
Was ist das?
Hierzu gehören Dienstleistungen wie Reinigung der Wohnung, Wäscheservice, Einkaufsdienste, Gartenpflege, Begleitung zu Terminen oder Unterstützung bei alltäglichen Besorgungen. Die Leistungen werden durch private Anbieter, Nachbarschaftshilfen oder Dienstleistungsunternehmen erbracht.
Entlastung für Angehörige:
Angehörige werden von organisatorischen und hauswirtschaftlichen Aufgaben entlastet und können sich stärker auf die persönliche Betreuung konzentrieren. Dies reduziert den zeitlichen Aufwand und schafft Freiräume für Erholung oder Berufstätigkeit.
Voraussetzungen und Beantragung:
Grundsätzlich bestehen keine besonderen Voraussetzungen. Die Leistungen können direkt bei privaten Anbietern beauftragt werden. Sofern ein Pflegegrad vorliegt, können bestimmte Unterstützungsangebote unter Umständen über den monatlichen Entlastungsbetrag oder andere Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden.