Grad der Behinderung: Was bei Herabsetzung und Neufeststellung gilt

Grad der Behinderung: Was bei Herabsetzung und Neufeststellung gilt

Ein Grundsatzurteil aus dem Jahr 2022 und die geänderten versorgungsmedizinischen Grundsätze spielen für schwerbehinderte Menschen eine wichtige Rolle.

Wann gilt ein Mensch als schwerbehindert?

 Seit dem Urteil des Bundessozialgerichts darf ein behördlich festgestellter Grad der Behinderung (GdB) nicht rückwirkend gekürzt werden. Was im Grunde selbstverständlich erscheint, war juristisch lange Zeit nicht so eindeutig. Ab einem GdB 50 gilt man als schwerbehindert. Verstärkt sich eine Behinderung, können die Betroffenen einen sogenannten „Verschlimmerungsantrag“ stellen. Mit einem höheren GdB sind Nachteilsausgleiche und andere Rechte verbunden. 

 

Kann der GdB nach einem Verschlimmerungsantrag herabgesetzt werden?

Gar nicht selten geschah es, dass die zuständige Behörde bei der Überprüfung keine Verschlimmerung erkannte, sondern den GdB herabsetzte. Das BSG stellt nun klar: Betroffene sollen sich auf die Rechtssicherheit von Bescheiden verlassen dürfen. Sie müssen nicht den rückwirkenden Verlust von Steuerfreibeträgen, Zusatzurlaub oder Kündigungsschutz befürchten.

 

Was tun bei einem Herabsetzungsbescheid?

Erhalten Schwerbehinderte einen solchen „Herabsetzungsbescheid“ mit rückwirkender Kürzung, sollten sie sofort Widerspruch einlegen, im Einzelfall auch eine sozialrechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

 

Was ändert sich durch die neuen Versorgungsmedizinischen Grundsätze?

Seit Oktober 2025 ist die 6. Änderung zur Versorgungsmedizin-Verordnung in Kraft. Der GdB soll damit nach der UN-Behindertenkonvention einheitlicher und teilhabeorientiert bemessen werden. Es entscheidet nicht die medizinische Diagnose, sondern stärker die gesellschaftliche Teilhabe und die Beeinträchtigung im Alltag. Auch (chronische) Schmerzen erhalten jetzt ein eigenständiges und damit höheres Gewicht bei der Bemessung, sofern sie stark und gut nachweisbar sind.

 

Was bedeutet „Heilungsbewährung“?

Bei bestimmten Erkrankungen wird ein höherer GdB aber nur noch befristet zuerkannt, meist auf fünf Jahre. Nach Ablauf dieser sogenannten „Heilungsbewährung“, etwa bei Krebserkrankungen, erfolgt eine neue Überprüfung durch die Behörde. 

 

Gilt ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis dauerhaft?

Doch Vorsicht: Auch ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis ist kein Freibrief. Die Behörde darf bei nachweislich wesentlicher Verbesserung den vorherigen Bescheid abändern. Der unbefristet erteilte Ausweis ist kein Bescheid und garantiert deshalb keinen Dauerstatus.

 

Sind GdB und Erwerbsminderung dasselbe?

Ein hoher GdB ist auch kein Maßstab für eine Erwerbsminderung. Teilhabe und Arbeitsfähigkeit unterliegen unterschiedlichen Kriterien

 



Quellen: 

Bundessozialgericht, Urteil vom 21.12.2022, -B 9 SB 3/20 R- und 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (6. ÄndV zur VersMedV) vom 03.10.2025