Selbsthilfegruppen sind ein wichtiger Bestandteil der Schlaganfall-Nachsorge. Daher gibt es für sie vielfältige Unterstützungsangebote – sowohl bei Neugründungen als auch für bestehende Gruppen. Aktuell kann beispielsweise die Pauschalförderung beantragt werden.
Auf einen Blick: Förderung für Selbsthilfegruppen
- Worum geht’s? Unterstützung und Förderung für Schlaganfall-Selbsthilfegruppen
- Für wen? Für bestehende oder neu gegründete Gruppen
- Welche Möglichkeiten? Unterstützung durch die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe, Pauschalförderung der gesetzlichen Krankenkassen und Projektförderung
- Wo beantragen? Je nach Bundesland bei den zuständigen Ansprechstellen (siehe Linkliste unten)
- Fristen: Häufig bis Ende Februar oder März (je Bundesland unterschiedlich)
In einer Selbsthilfegruppe unterstützen sich Gleichbetroffene gegenseitig. Im Gespräch können gemeinsam Lösungsansätze zur Bewältigung von Krankheit und Krisen entwickelt werden und der Austausch von Erfahrungen ermöglicht einen Wissenszuwachs über die eigene Krankheitssituation. Die regelmäßigen Treffen in der Gruppe sorgen dafür, dass eine häufig bestehende, krankheitsbedingte soziale Isolation der Betroffenen durchbrochen und somit Lebensfreude und Motivation wieder hergestellt werden.
Doch eine Selbsthilfegruppe erfordert Engagement, zum Beispiel für die Organisation der Gruppentreffen, und kostet Geld. So müssen beispielsweise Raummiete, Honorare für Referierende oder Infomaterialien finanziert werden. Unterstützung gibt es unter anderem von der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe und den gesetzlichen Krankenkassen.
Selbsthilfegruppe gründen: Tipps und Unterstützung
Knapp 300 Schlaganfall-Selbsthilfegruppen gibt es in Deutschland – und doch fehlt in einigen Regionen das Angebot. Doch Betroffene und Angehörige können auch selbst aktiv werden und eine Gruppe gründen. Die Schlaganfall-Hilfe unterstützt gerne mit Ideen, Tipps und konkreten Hilfestellungen.
Welche Unterstützung bietet die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe?
Auch bestehenden Schlaganfall-Selbsthilfegruppen bietet die Schlaganfall-Hilfe Unterstützung.
Über ihren Förderfonds können Gruppen Fördermittel für ihr Projekt beantragen.
Darüber hinaus:
- bietet die Stiftung mehrmals im Jahr Seminare für Gruppenleitungen an,
- hält mit einem Info-Brief die Gruppen zum Thema Schlaganfall und Selbsthilfe auf dem Laufenden,
- stellt Informationsmaterialien für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung.
Mitarbeitende der Stiftung haben zudem immer ein offenes Ohr und helfen, Herausforderungen in der ehrenamtlichen Arbeit zu meistern.
Pauschalförderung: Förderung durch gesetzliche Krankenkassen
Um gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen finanziell zu unterstützen, gibt es die kassenübergreifende Pauschalförderung. Sie wird von dengesetzlichen Krankenkassen ausgeschüttet und soll die grundsätzliche Finanzierung der Selbsthilfegruppen mit absichern.
Welche Kosten können bezuschusst werden?
- Raumkosten,
- Kosten für Telefon und Internet,
- Ausgaben für z. B. eine Mitgliederzeitschrift oder einen Newsletter.
So stellen Sie den Antrag
Um die Pauschalförderung zu erhalten, reicht ein Antrag.
Fristen: Wann muss der Antrag eingereicht werden?
In den meisten Bundesländern muss er bis Ende Februar oder März gestellt werden. Ob Ausgaben anerkannt und gefördert werden, entscheiden die Krankenkassen. Eine „Förderpflicht“ gibt es nicht.
Projektförderung: Zuschüsse für konkrete Vorhaben
Zusätzlich zur Pauschalförderung können Selbsthilfegruppen auch ganzjährig Förderungen für einzelne Projekte beantragen.
Für welche Vorhaben eignet sich Projektförderung?
Mit der Projektförderung lassen sich zeitlich begrenzte Vorhaben, wie Seminare oder Veranstaltungen, finanzieren.
Was gehört in den Projektantrag?
Um diese Förderung zu erhalten, müssen unter anderem Informationen eingereicht werden zu:
- Zielsetzung,
- Aufbau,
- Laufzeit des Projekts.
Welche Nachweise sind später nötig?
Für alle bewilligten Förderungen müssen später Ausgabebelege eingereicht werden.
Anträge & Formulare nach Bundesland (Pauschalförderung)
Allgemeine Informationen zur Antragstellung in den jeweiligen Bundesländern finden Sie beim Verband der Ersatzkassen.
Pauschalförderungs-Anträge nach Bundesland:
Häufige Fragen zur Förderung von Selbsthilfegruppen
Die Pauschalförderung unterstützt die laufende Arbeit einer Selbsthilfegruppe (z. B. Raummiete, Organisation, Materialien). Projektförderung ist für ein konkretes, zeitlich begrenztes Vorhaben – etwa ein Seminar oder eine Veranstaltung.
In der Regel können gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen Fördermittel beantragen. Ob auch Initiativen in der Gründungsphase berücksichtigt werden, hängt von den jeweiligen Vorgaben im Bundesland ab.
Die Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland. Häufig liegt die Antragsfrist bis Ende Februar oder März. Maßgeblich sind die Informationen der zuständigen Ansprechstellen.
Die zuständigen Stellen und Formulare sind je Bundesland unterschiedlich. Nutzen Sie dafür die Linkliste „Anträge & Formulare nach Bundesland“ auf dieser Seite sowie die allgemeinen Informationen beim Verband der Ersatzkassen (vdek).
Üblicherweise werden Angaben zu Zielsetzung, Aufbau und Laufzeit des Projekts benötigt. Oft ist auch ein Kostenplan hilfreich bzw. erforderlich – die genauen Anforderungen stehen bei der jeweiligen Antragsstelle.
Ja. Für bewilligte Förderungen müssen in der Regel Ausgabebelege bzw. ein Verwendungsnachweis eingereicht werden.
Nein. Über die Förderung entscheiden die Krankenkassen bzw. die zuständigen Stellen; eine Förderpflicht besteht nicht.
- Verstehen & VermeidenBasisinformationen zum Thema Schlaganfall
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