Neue Infos über Gesundheits-Apps
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Neue Infos über Gesundheits-Apps

Inzwischen dürfen Ärzte bestimmte Gesundheits-Apps verschreiben. Das ist Neuland für die meisten Fachleute. Die Bundesärztekammer informiert sie jetzt umfassend zum Thema. Unter den neu zugelassenen Apps ist auch eine für Schlaganfall-Betroffene.

Medikamente und Therapien verschreiben – damit kennen sich Ärzte aus. Gesundheits-Apps sind dagegen für viele Fachleute Neuland. Deswegen hat die Bundesärztekammer eine Handreichung für Ärztinnen und Ärzte zum Thema „Gesundheits-Apps im klinischen Alltag“ (PDF) veröffentlicht.  Darin wird unter anderem erläutert, welchen Nutzen die Apps in welchen Bereichen haben und wie die Ärzte ihre Patienten bei der Nutzung unterstützen können.

Einige Fakten zu den verschreibungsfähigen Apps

  • Krankenkassen müssen neuerdings die Kosten für bestimmte Gesundheits-Apps übernehmen. Die dafür zugelassenen Apps sind durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft und finden sich in einem speziellen Verzeichnis: DiGA-Verzeichnis
  • Krankenkassen können den Versicherten darüber hinaus auch auf freiwilliger Basis Apps bezahlen – mit oder ohne ärztliche Verschreibung. Nähere Infos dazu gibt es bei den einzelnen Kassen.
  • Apps können zum Beispiel im Bereich Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge zum Einsatz kommen.
  • Ärzte können nicht jede App kennen. Sollten sie aber gezielt eine App empfehlen, sind sie verpflichtet, die Patienten über deren Anwendung sowie die Vor- und Nachteile und mögliche Risiken aufzuklären.
  • Apps können eine gute Ergänzung zur bisherigen Therapie sein, ersetzen aber keine ärztliche Beratung

Welche App kommt für mich in Frage?

Es gibt bereits unzählige Gesundheits-Apps auf dem freien Markt. Mit ihnen kann man unter anderem Messwerte dokumentieren, Krankheits-Tagebuch führen, Übungen absolvieren oder Informationen einholen.

Die Anzahl der Apps, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft und in sein Verzeichnis aufgenommen hat, hält sich derzeit noch in Grenzen. Das liegt vor allem an der aufwändigen Qualitätsprüfung. Das Angebot wird in den kommenden Monaten und Jahren voraussichtlich deutlich wachsen.

Apps für Schlaganfall-Betroffene

Für Schlaganfall-Betroffene ist bisher einzig die App der „Rehappy GmbH“ vorläufig aufgenommen. Der Anbieter möchte Betroffenen helfen, kompetent und positiv mit der veränderten Lebenssituation umzugehen. Die App soll Patienten neue Perspektiven geben und motivieren, gesteckte Ziele zu erreichen – unter anderem mit einem Aktivitätstracker und zahlreichen Informationen.
Die Nutzungsdauer sollte mindestens 90 Tage betragen, aber auch darüber hinaus sollen Patienten von der App profitieren können.
 

Darüber hinaus kann jeder bei der eigenen Krankenkasse anfragen, ob die Kosten für bestimmte Apps zum Beispiel für Bluthochdruck-Patienten oder Aphasie-Betroffene, übernommen werden. Einige App-Anbieter haben dazu – unabhängig vom DiGA-Verzeichnis – bereits Verträge mit einzelnen Krankenkassen abgeschlossen.

Thala - Das Gesundheitsmagazin der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe
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