Spenden sind steuerlich absetzbar

Sie haben der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe gespendet und wollen Ihre Spenden steuerlich geltend machen?

Für Spenden bis 300 Euro gilt der abgestempelte Einzahlungsbeleg oder der Beleg zusammen mit einer Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug) Ihres Kreditinstituts als Zuwendungsbestätigung.

Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe sendet Ihnen jedoch schon ab einem Jahresspendenbetrag von 10 Euro eine gesonderte Sammelzuwendungsbestätigung in Februar des Folgejahres zu. Alle von Ihnen geleisteten Spenden sind aufgelistet, somit können Sie sich das Einreichen von Einzelnachweisen beim Finanzamt ersparen.

Hilfe für Helfer

In 2007 wurde das Gesetz "Hilfen für Helfer" verabschiedet. Mit dem Gesetz wurden Spender und Zustifter steuerlich wirksamer unterstützt als bisher.

Das Gesetz bringt u.a. folgende Änderungen bei der Förderung im Gesundheitswesen:

  • Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5% (zur Förderung kirchlicher, religiöser und gemeinnütziger Zwecke) bzw. 10% (für mildtätige, wissenschaftliche und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke) auf 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG) für alle förderungswürdigen Zwecke wie die Arbeit der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe.
  • Verdoppelung der Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug sogenannter Unternehmensspenden. Grundsätzlich ist der Höchstabzug für Spenden nach den oben genannten Kriterien definiert. Unternehmen können alternativ den Höchstbetrag wie folgt berechnen: 0,4% (bisher 0,2 %) der Summe Umsätze und der Löhne und Gehälter.
  • Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags. D.h. wenn eine Person oder ein Unternehmen eine Spende leisten möchte, die über die genannte Höchstgrenze hinaus geht, kann sie die Spende auch zu einem späteren Zeitpunkt steuerlich absetzen bzw. den Abzug über die Folgejahre verteilen.
  • Erleichterter Spendennachweis bis 300 Euro. Für Spenden bis 300 Euro reicht ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis für das Finanzamt aus. Bei Spenden über 300 Euro ist eine Zuwendungsbestätigung von der begünstigten Organisation als Nachweis für das Finanzamt nötig. Selbstverständlich bekommen Sie weiterhin eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Spenden zu Gunsten der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe.
  • Anhebung des abziehbaren Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital / Zuwendungen zum Vermögensstock einer Stiftung von 307.000 Euro auf 1 Million Euro. Dies gilt zusätzlich zu sonstigen Spenden. Dieser Abzug kann bei Zustiftungen über 10 Jahre verteilt werden.
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Kontakt zu Heike Kleinebreil