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Vaters Meer

Zur Zeit findet kein Gewinnspiel statt.



Teilnahmeformular

Bitte füllen Sie unten stehende Felder aus.



Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe.

2. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.

3. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Angestellte der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Teilnehmer des Gewinnspiels ist diejenige Person, der die eMail-Adresse gehört, die bei der Anmeldung zum Gewinnspiel angegeben worden ist. Es ist pro „Teilnehmer" nur eine Teilnahme möglich. Eine regelwidrige oder wiederholte Teilnahme eines Teilnehmers an dem Gewinnspiel hat seinen Spielausschluss zur Folge.

4. Es werden nur die im Gewinnspiel näher beschriebenen Preise vergeben. Die Vergabe der Preise findet nur unter den Teilnehmern statt, die eigenhändig sämtliche für die Teilnahme an dem Gewinnspiel auszufüllenden Eingabefelder vollständig, verständlich und richtig ausgefüllt haben.

5. Der Gewinner eines Preises wird zeitnah unter Verwendung der bei der Anmeldung gemachten weiteren Angaben benachrichtigt. Mit der Annahme des Preises willigt der Gewinner ein, dass sein Name von der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe zu Werbezwecken ohne Vergütung verwendet werden darf.

6. Die Preise werden dem Gewinner per Post an die bei der Anmeldung angegebene Adresse geschickt. Mit Aufgabe des Preises bei der Post geht die Gefahr auf den Gewinner über. Für Lieferschäden ist die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe nicht verantwortlich.

7. Eine Barauszahlung der Sachwerte oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Die Preise sind nicht übertragbar. Der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere außerhalb des Einflussbereichs der am Gewinnspiel beteiligten Firmen liegenden Faktoren bedingt sind.

8. Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern.

9. Jegliche Schadenersatzverpflichtung der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

10. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.