Etwa 30.000 Menschen unter 55 erleiden pro Jahr in Deutschland einen Schlaganfall. Wer als Erwerbstätiger durch einen Schlaganfall beeinträchtigt ist – körperlich, geistig oder psychisch –, kann „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (kurz: LTA) beantragen. Welche Leistungen zur beruflichen Rehabilitation möglich sind und wie die Voraussetzungen dafür aussehen, beschreibt das Sozialgesetzbuch IX.
Positive Prognose erforderlich
LTA zielen darauf ab, Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit auszugleichen, ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern und eine möglichst dauerhafte berufliche Eingliederung zu erzielen durch Erhalt des vorhandenen oder Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes. Gewährt werden sie in der Regel, wenn ein Rehabilitationsbedarf vorliegt und eine positive Prognose gestellt werden kann.
Diese positive Prognose kann durchaus zu Kontroversen führen, weil sehr unterschiedliche Kriterien in die Bewertung einfließen. Neben dem körperlichen, geistigen und psychischen Leistungsvermögen, Eignung, Neigung und Motivation geht es auch um formale Qualifikationen, den bisherigen Werdegang, die Lage am Arbeitsmarkt und die Vermittlungsaussichten.
Die möglichen Leistungen der beruflichen Rehabilitation sind sehr vielfältig. Dazu zählen Trainingsmaßnahmen, Praktika, Weiterbildung oder Ausbildung, Beratungs- und Vermittlungsleistungen, Mobilitätshilfen, Bewerbungskosten, Kraftfahrzeughilfe, Kostenübernahme für technische Arbeitshilfen und Hilfsmittel oder auch ein Gründungszuschuss für Arbeitnehmer, die sich selbstständig machen möchten. Je nach vereinbartem Ziel kann es unterschiedliche Wege geben, die dorthin führen.
Für die Bewilligung gibt es grundsätzliche Kriterien, die im Einzelfall aber Spielraum lassen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot verlangt einen „angemessenen“ Einsatz der Mittel. „Berechtigten Wünschen“ der Leistungsberechtigten soll aber entsprochen werden und die persönliche und familiäre Lebenssituation wird in „angemessener Form“ berücksichtigt.
Belastbarkeit erproben
Für Schlaganfall-Patienten kann auch ein Zwischenschritt sinnvoll sein, eine medizinisch-berufliche Rehabilitation. Dort werden Eignungs- und Belastungserprobungen durchgeführt. Das kann insbesondere Menschen mit neuropsychologischen Beeinträchtigungen helfen. Wahrnehmungs- oder Konzentrationsstörungen etwa sind äußerlich nicht erkennbar und nur schwer einzuschätzen, können aber das Leistungsvermögen der Betroffenen erheblich beeinflussen. In Deutschland gibt es 27 Einrichtungen, die eine solche Rehabilitation anbieten.
Unser Themenschwerpunkt „Berufliche Rehabilitation“ gibt Ihnen einen kleinen Überblick über die komplexe Thematik.