Geänderte Zuzahlung in der Apotheke
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Geänderte Zuzahlung in der Apotheke

Der Apotheken-Besuch wird günstiger: Seit dem 1. Februar gelten für gesetzlich Krankenversicherte neue Regeln bei der Zuzahlung zu Medikamenten.

Bei rezeptpflichtigen Medikamenten müssen gesetzlich Versicherte in der Regel mindestens fünf Euro zuzahlen. Bislang galt dies pro Packung - auch wenn die verschriebene Packungsgröße in der Apotheke nicht vorrätig war und Patientinnen und Patienten daher mehrere Packungen erwerben mussten.

Das ist seit Anfang Februar anders: Die Zuzahlung wird in diesem Fall nur noch einmal fällig.