Hilfsmittelkatalog: Fast 3.000 neue Produkte für gesetzlich Versicherte

Hilfsmittelkatalog: Fast 3.000 neue Produkte für gesetzlich Versicherte

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sein Hilfs- und Pflegehilfsmittel-Verzeichnis überarbeitet. Gesetzlich Versicherten stehen nun 2.940 neue Hilfsmittel zur Verfügung.

Was ist das Hilfs- und Pflegehilfsmittel-Verzeichnis?

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Hilfs- und Pflegehilfsmittel, wenn sie krank oder pflegebedürftig sind. Wer Hilfsmittel benötigt, kann diese bei seiner Krankenkasse oder Pflegekasse beantragen. Grundsätzlich dienen alle Hilfsmittel dazu, die durch eine Krankheit oder Behinderung verursachten Einschränkungen so weit wie möglich zu mildern oder auszugleichen. Im Hilfsmittelverzeichnis sind alle wichtigen Hilfsmittel aufgeführt, für die die GKV die Kosten (anteilig) übernimmt. Der GKV-Spitzenverband sorgt für die laufende Aktualisierung des Verzeichnisses, gruppiert die verschiedenen Produkte nach Anwendungsgebieten und nimmt nur Hilfsmittel auf, die bestimmte festgelegte Eigenschaften und Qualitätsmerkmale aufweisen.

Fast 3.000 neue Hilfsmittel aufgenommen

Rund 41.000 Produkte in 41 Produktgruppen stehen den Versicherten der 96 gesetzlichen Krankenkassen derzeit zur Verfügung. 2.940 Produkte sind nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes im Zuge der Überarbeitung des Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittel-Verzeichnisses neu hinzugekommen. Zu den neu gelisteten Hilfsmitteln gehören auch neue digitale Pflegehilfsmittel, die Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglichen sollen. Dazu gehört beispielsweise ein Assistenzsystem, das unter anderem Stürze erkennt. Ein Beispiel für eine der vielen neuen nicht-digitalen Hilfsmittel ist ein dreirädriger orthopädischer Roller. Bei diesem Gerät liegt der Unterschenkel auf einer gepolsterten Auflage, das gesunde Bein bewegt den Roller. So soll er eine sichere Fortbewegung mit weniger Kraftaufwand ermöglichen. Beide Hilfsmittel dürften insbesondere für Schlaganfall-Patientinnen und -Patienten mit Halbseitenlähmung oder Gleichgewichtsstörungen interessant sein.

Anspruch auf Hilfsmittel ohne Mehrkosten

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Versorgung mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln. Das bedeutet: Sanitätshäuser zum Beispiel müssen über diesen Versorgungsanspruch informieren und eine Auswahl an Hilfsmitteln zur Verfügung stellen, die keine Mehrkosten verursachen; auf Mehrkosten hingegen muss ausdrücklich hingewiesen werden.

Zur Verbesserung der Hilfsmittelversorgung von Schlaganfall-Betroffenen wurde gemeinsam mit verschiedenen Akteuren ein Modell-Projekt entwickelt. Dazu wurden Mitarbeiter von Sanitätshäusern geschult und die Häuser anschließend qualifiziert. Diese Sanitätshäuser sind schon dabei.