Gutachten zeigt Lösungen auf

Lotsen-Gutachten zeigt Lösungen auf

Die Bundesregierung möchte Patientenlotsen in die Regelversorgung einführen. Bisher jedoch fehlt es an konkreten Vorschlägen, wie die Umsetzung gelingen kann. Ein von der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt jetzt verschiedene Möglichkeiten auf.

Viele Projekte belegen den Nutzen von Lotsen

“STROKE OWL“ und “Cardiolotse” sind nur zwei Titel einer längeren Liste von Patientenlotsen-Projekten, deren Ergebnisse für eine Einführung von Lotsen in die Regelversorgung sprechen. „Nach einer schweren, chronischen Erkrankung wie Schlaganfall oder Herzinfarkt brauchen viele Patienten eine enge Begleitung und Beratung“, fasst Dr. Michael Brinkmeier, Vorstand der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe, die Erkenntnisse zusammen.

 

Bundesregierung sucht nach rechtlichen Lösungen

Gefördert wurden die genannten Projekte durch den Innovationsfonds des Bundes. Die Bundesregierung hat den Nutzen von Patientenlotsen erkannt. In ihrem Koalitionsvertrag hat sie bereits einen Beschluss angestoßen: „Für erfolgreiche geförderte Projekte wie die der Patientenlotsen werden wir einen Pfad vorgeben, wie diese in die Regelversorgung überführt werden können.“ Bisher jedoch ist offen, wie ein Anspruch auf Begleitung durch Patientenlotsen im komplexen deutschen Sozial- und Gesundheitsrecht verankert werden kann.

 

Patientenlotsen mit geltendem Recht vereinbar

Ein im Juli veröffentlichtes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Implementierung von Patientenlotsen mit dem geltenden deutschen Sozialrecht gut vereinbar ist. Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe hatte es in Auftrag gegeben. Autor des Gutachtens ist Prof. Dr. iur. Gerhard Igl, ein anerkannter deutscher Sozialrechtsexperte. Igl war bis zu seiner Emeritierung geschäftsführender Vorstand des Instituts für Sozialrecht und Gesundheitsrecht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

 

Ausweitung auf soziale Problemlagen denkbar

Igl kommt in seinem 213 Seiten umfassenden Gutachten zu dem Ergebnis, dass es unterschiedliche Ansätze für eine Implementierung geben kann. Eine pragmatische Lösung könnte sein, Patientenlotsen im ersten Schritt im Sozialgesetzbuch V zu verankern, das die Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung zusammenfasst. So würden Patientenlotsen oder „Case Manager“ zunächst chronisch kranken Patientinnen und Patienten zur Seite stehen und eine Leistung der Krankenkasse sein. Darüber hinaus wäre denkbar, Case Manager im nächsten Schritt in weiteren Sozialgesetzbüchern einzuführen, um Menschen in sozialen Problemlagen zu unterstützen.

 

Schlaganfall-Lotsen als Modell für andere

Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe arbeitet in zahlreichen Projekten mit Schlaganfall-Lotsen weiterhin akribisch an einem Modell, das künftig auch für Patientenlotsen in anderen Krankheitsbildern zum Einsatz kommen könnte. Schlaganfall-Lotsen gibt es aktuell in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, im Saarland und in Sachsen.

 

 

Originalarbeit
Gerhard Igl: „Regulatorische Möglichkeiten einer Installierung von Patientenlotsen im Sozialleistungssystem und Einschätzungen zur gesetzgeberischen Umsetzung“; Reihe Schriften zum Sozialrecht, Band 70,
Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden (ISBN 978-3-7560-1307-4), 64 Euro