Gemeinsam ein Kreuzworträtsel lösen, einen kleinen Spaziergang machen oder einfach nur ein gutes Gespräch führen – Alltagsbegleiter sollen Pflegebedürftige aktivieren und begleiten. Wie das genau aussieht, hängt vom individuellen Bedarf der betreuten Person ab. Denkbar sind Beschäftigungs-Angebote wie Handarbeiten oder Vorlesen, aber auch Begleitdienste, zum Beispiel in den Gottesdienst. Regelmäßige Gespräche oder Unterstützung im Haushalt sind ebenfalls möglich. Aufgaben aus der Grund- oder Behandlungspflege übernehmen Alltagsbegleiter hingegen nicht.
Entlastung für pflegende Angehörige
Von einer Alltagsbegleitung profitieren nicht nur die Pflegebedürftigen: Pflegende Angehörige können sich eine kleine Auszeit gönnen, während sie ihre Liebsten gut betreut wissen. Häufig vermitteln Pflegedienste und Pflegestützpunkte, Wohlfahrtsverbände oder kommunale Seniorenbüros Alltagsbegleiter.
Ausbildung zum Alltagsbegleiter
Die Alltagsbegleitung ist kein Ehrenamt, sondern eine bezahlte Tätigkeit. Denn Alltagsbegleiter benötigen für ihren Job eine spezielle Qualifikation. 160 Unterrichtstunden und zwei Wochen Praktikum müssen Interessierte im Rahmen dieser Ausbildung absolvieren. Verschiedene Verbände, Akademien und Träger der Alten- und Krankenpflege bieten den Kurs zum Alltagsbegleiter an.
Alltagsbegleitung finanzieren
Alltagsbegleitung lässt sich über den sogenannten Entlastungsbetrag abrechnen. Dieser beträgt monatlich 125 Euro und steht allen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege, unabhängig von ihrem Pflegegrad, zu. Wichtig ist, dass der jeweilige Anbieter nach Landesrecht zugelassen ist. Für die Rückerstattung der Kosten muss eine Rechnung eingereicht werden. Betroffene mit Pflegegrad zwei bis fünf können einen Alltagsbegleiter auch über die Verhinderungspflege finanzieren. Hier stehen jährlich 1.612 Euro zur Verfügung, die sich auch für stundenweise Betreuung in Anspruch nehmen lassen.
Alltagsbegleitung in Pflegeheimen
Übrigens: Auch Pflegebedürftige, die in stationären Pflegeeinrichtungen leben, können von Alltagsbegleitern profitieren. Seit 2017 haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Die Einrichtungen beschäftigen dazu häufig zusätzliche Betreuungskräfte, die für die Bewohnerinnen und Bewohner Aktivitäten wie Basteln oder Gesellschaftsspiele organisieren.