Testament - das sollten Sie beachten

Testament - das sollten Sie beachten

„Was bleibt, wenn ich eines Tages diese Welt verlasse?“ – Diese Frage hat sich wohl jeder schon einmal gestellt. Dennoch versäumen es die meisten Menschen, ein rechtsverbindliches Testament zu erstellen – und damit ihren Letzten Willen festzulegen.

Äußern Sie Ihre Wünsche

Als gesetzliche Erben kommen in einer festgelegten Reihenfolge ausschließlich der Ehepartner und Blutsverwandte infrage. Doch diese Regelung entspricht nicht immer den persönlichen Wünschen. Deswegen ist es ratsam, diese selbst handschriftlich festzuhalten. Soll Ihre Cousine mehr Geld erhalten als Ihr Bruder? Soll Ihre Immobilie nach Ihrem Tod verkauft werden, damit im Zweifelsfall nicht ein Kind das andere ausbezahlen muss? Soll ein Teil des Erbes an einen guten Zweck gehen? Möchten Sie, dass der Nachbarsjunge die Modelleisenbahn erbt und ihr Enkel die Kamera-Ausrüstung? Und wer kümmert sich nach Ihrem Tod um Ihr Haustier? All das und vieles mehr können Sie in Ihrem Testament festlegen.

Was lässt sich vererben?

Es ist alles vererbbar, bei dem es sich um Ihr Eigentum handelt: Hausrat, Geld, Wertpapiere, Schmuck, Kunst, Immobilien, Firmen etc. Dabei muss eindeutig sein, dass Sie nicht nur „im Besitz“ der betreffenden Sache sind, sondern diese auch Ihr rechtliches Eigentum ist (wichtig z. B. bei Leasing-Fahrzeugen, verpfändetem/verliehenem Eigentum oder Hypotheken). Auch Schulden werden weitervererbt – es sei denn, die Erben schlagen das gesamte Erbe aus. Vor allem bei größeren Erbschaften oder Firmen ist die Materie komplex. Daher ist vor allem in solchen Fällen eine Beratung durch einen Notar oder Fachanwalt ratsam.

Vermächtnis oder Erbschaft?

Erben übernehmen jegliche Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Über ein Vermächtnis hingegen kann verfügt werden, welche Geldsumme oder auch Gegenstände im Erbfall einer Person oder einer Institution vermacht werden sollen. Dem Empfänger des Vermächtnisses entstehen darüber hinaus keine Verpflichtungen.

Sie können also in Ihrem Testament sowohl den oder die Erben bestimmen, als auch weitere Personen oder gemeinnützige Organisationen mit einem Vermächtnis bedenken.

Bewahren Sie das Testament sicher auf

Hinterlegen Sie Ihr Testament so, dass es im Ernstfall schnell gefunden werden kann, und informieren Sie gegebenenfalls Ihre Erben über den Ablageort. (Ein Bankschließfach ist bspw. der falsche Ort.) Das eigenhändige Testament kann gegen eine einmalige Gebühr auch beim Amtsgericht hinterlegt werden (Kostenpunkt ca. 90 Euro). Auch Notare können die Aufbewahrung übernehmen.

Wichtig: Nur wenn Ihr Testament gefunden wird, kann Ihr Letzter Wille auch umgesetzt werden. 

 

Infomaterial

Welche Punkte ein handschriftliches Testament zwingend enthalten muss sowie eine Übersicht über verschiedene Formen des Testaments, finden Sie in der Broschüre "Zukunft gestalten".

Bestellen Sie hier ihr persönliches Exemplar.

Dennis Bluemke

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Annika Niehues

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