Ein Testament für den guten Zweck

Ein Testament für den guten Zweck

Über das Leben hinaus Gutes tun – das ist mit einem Erbe, einem Vermächtnis oder einer Schenkung an eine gemeinnützige Organisation möglich. Mit einem Testament zugunsten der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe schenken Sie Leben und helfen Schlaganfall-Betroffenen aktiv und nachhaltig. Die Stiftung geht mit den ihr anvertrauten Mitteln verantwortungsvoll und transparent um. Dies bezeugt auch das Erbschaftssiegel, das wir tragen.

Ein Vermächtnis für das Leben

Die Zukunft gestalten – auch über das eigene Leben hinaus. Das wünschen sich viele Menschen. Um die Zukunft zu prägen, ist es wichtig, sein Vermögen in Anliegen zu investieren, die einem am Herzen liegen. Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe hat ein solches Anliegen: Wir möchten mit Ihnen gemeinsam die Zukunft vieler Tausender Schlaganfall-Betroffenen lebenswerter gestalten. Bitte vermachen Sie uns in Ihrem Testament eine bestimmte Summe oder einen gewissen Anteil Ihrer Vermögenswerte, damit wir mit Ihrer Unterstützung weitere Schlaganfälle verhindern können und die Zukunft vieler Betroffener lebenswerter gestalten können.

Keine Erbschaftssteuer

Die Stiftung kann – genau wie Personen – als Erbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt werden. Wie groß der Erbanteil ist, bestimmen Sie. Auch bei größeren Summen, Immobilien oder Wertgegenständen fällt für die Stiftung keine Erbschaftssteuer an, weil Ihr Erbe einem guten Zweck zukommt. Damit helfen Sie unter anderem, die Nachsorge für Schlaganfall-Betroffene zu optimieren und die therapeutische Versorgung zu verbessern.

Die Schenkung

Viele Menschen möchten Teile ihres Vermögens bereits zu Lebzeiten an geliebte Menschen oder für einen guten Zweck weitergeben. Die Schenkung bietet dazu eine einfache, oft steuerlich günstige Möglichkeit. Da es, wenn Sie größere Vermögenswerte zu Lebzeiten verschenken, zahlreiche rechtliche Regelungen zu beachten gibt (Freibeträge, Fristen, Anrechnung an das Erbe, Widerrufsrecht etc.), sollten Sie sich hierzu fachlich beraten lassen.

Informieren Sie uns gerne

Sie planen, der Stiftung einen Teil Ihres Vermögens zu hinterlassen? Das ehrt uns sehr. Deswegen freuen wir uns, wenn Sie uns bereits im Vorfeld darüber informieren, dass Sie uns in Ihrem Testament erwähnen. Wir halten Sie gerne über unsere Stiftungsarbeit auf dem Laufenden, laden Sie zu Veranstaltungen ein und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Warum Sie auch an Ihr digitales Erbe denken sollten, können Sie in der Broschüre „Zukunft gestalten“ nachlesen. Bestellen Sie Ihr persönliches Exemplar hier.

Dennis Bluemke

Kontakt zu Dennis Becker

Annika Niehues

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