Häufige Hilfsmittel nach Schlaganfall

Häufige Hilfsmittel nach Schlaganfall

Für Schlaganfall-Betroffene gibt es ein vielfältiges Angebot an Hilfsmitteln, die ihnen größtmögliche Selbstständigkeit im Alltag ermöglichen.

Je nach Art des Handicaps ist heute technisch vieles möglich. Für die Mobilität gibt es unter anderem den klassischen Rollator oder den Rollstuhl, aber auch Fahrräder und Dreiräder. Gilt es, eine Halbseitenlähmung auszugleichen, unterstützen Orthesen die Funktionen von Armen und Beinen. Werden alltägliche Dinge wie das Schmieren von Brötchen zur Herausforderung, kommen Alltagshilfen wie Einhandbretter zum Einsatz. Liegen Beeinträchtigungen vor, die den Einsatz von Hilfsmitteln im häuslichen Umfeld notwendig machen, um etwa die Körperpflege zu ermöglichen, müssen häufig Veränderungen oder Umbauten vorgenommen werden. Von einfachen Haltegriffen über Toilettensitze bis hin zum kompletten Umbau des Badezimmers ist vieles möglich.

 

Altbewährtes vor Neuheiten

Die Technik schreitet voran, doch Neuheiten sind oft kostspielig und längst nicht für jede und jeden geeignet. Sanitätshausmitarbeiterinnen und -mitarbeiter setzen daher gern auf Altbewährtes. Zum Beispiel sensomotorische Einlagen. Sie setzen über Druckpunkte an den Füßen bei jedem Schritt Reize, die die Muskeln an- und entspannen lassen. So können Fehlstellungen korrigiert oder das Gehen kann erleichtert werden. Immer häufiger eingesetzt wird die sogenannte Funktionelle Elektrostimulation (FES). Bisher erhalten Schlaganfall-Betroffene bei Fußheberschwäche vor allem Fußorthesen, die den Fuß starr halten und ein Stolpern verhindern. Bei der FES dagegen erhält der Muskel einen elektrischen Impuls, um die Fußspitze im Gehen zu heben. Ähnliche Versorgungen gibt es auch für die Hand, um wieder greifen zu können. 

 

Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Hilfsmittel. Wer diese benötigt, kann sie bei seiner Krankenkasse beantragen. Im Hilfsmittelverzeichnis sind alle wichtigen Produkte aufgeführt, für die die GKV die Kosten (anteilig) übernimmt. Gut zu wissen: Auch nicht gelistete Hilfsmittel sind grundsätzlich erstattungsfähig. Sie benötigen eine ärztliche Verordnung, über die die Krankenkasse im Einzelfall entscheidet. Darüber hinaus können Sie alle gelisteten und nicht gelisteten Hilfsmittel frei käuflich erwerben.

 

Für Privatversicherte gibt es den sogenannten Hilfsmittelkatalog. Je nach Tarif haben Sie Zugriff auf den offenen oder den geschlossenen. In Letzterem sind alle erstattungsfähigen Hilfsmittel aufgelistet. Produkte, die nicht in diesem Katalog enthalten sind, werden nicht erstattet. Beim offenen hingegen werden alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel erstattet.