Keine Angst vor einem Pedelec
„Ein Rad mit Elektromotor? Nein, so alt bin ich noch nicht!“ Solche und ähnliche Sätze hat Karolin Teismann in vergangenen Jahren oft zu hören bekommen. Gemeinsam mit ihrem Mann betreibt sie ein Fahrradgeschäft in Gütersloh – in der vierten Generation. Die Familie hat viele Trends erlebt und bemerkt auch, dass sich die Einstellung zu Pedelecs langsam ändert: „Die Kunden werden immer jünger. Viele tauschen inzwischen nicht ihr normales Fahrrad gegen ein Pedelec ein, sondern sehen es eher als Ersatz fürs Auto“, ist Teismanns Erfahrung. Die Nachfrage habe noch einmal deutlich zugenommen, seit viele Firmen ihren Mitarbeitern ein Leasing-Angebot für Fahrräder machen. „Also: Keine Angst vor einem Pedelec. Das ist längst kein Zeichen mehr von Schwäche“, sagt sie.
Gründe für ein Fahrrad mit Elektroantrieb
Sie sieht zwei Hauptgründe, warum Kunden sich für ein Fahrrad mit Elektroantrieb entscheiden:
- Die einen wollen mit der gleichen Kraft, die sie auf einem normalen Rad einbringen würden, ihren Radius erweitern. Sie schaffen dann mit der gleichen Anstrengung meist doppelt so viel Strecke.
- Die anderen wollen weniger Kraft aufbringen, um eine bestimmte Strecke zu fahren – egal, ob sie zum Beispiel eine Lungenkrankheit haben oder ohne zu schwitzen ans Ziel kommen möchten.
Pedelec-Anfängern rät Teismann, erst einmal mit einer geringen Unterstützung zu starten, um ein Gefühl für das Rad und die Geschwindigkeit zu bekommen. „Es ist wichtig, vorausschauend zu fahren. Viele Autofahrer unterschätzen noch die Geschwindigkeit von Radfahrern, besonders, wenn sie vielleicht einen älteren Menschen auf dem Rad sehen. Da müssen beide gleichermaßen aufpassen.“
„Wir haben die Erfahrung gemacht: Wer in ein Pedelec investiert, nutzt es auch. Es macht Spaß damit zu fahren, weil es leicht geht. Es ist eine schöne Bewegung, die den Köper und die Gelenke schont, man ist in der Natur und an der frischen Luft – besser geht es doch kaum“, schwärmt die Fahrrad-Expertin.
Checkliste für den Kauf eines Pedelecs
- Für welchen Zweck brauche ich das Rad?
Für die Wahl der Preisklasse des Rads, der Stärke des Motors und so weiter macht es einen Unterschied, ob der Fahrer nur hin und wieder ein paar Kilometer zum Supermarkt fährt oder regelmäßig lange Touren macht.
- Welche Rahmenform sollte es haben? (Tiefer Einstieg? Trapez? Männerrad?)
Vor allem wenn es bereits körperliche Einschränkungen gibt, macht zum Beispiel ein tiefer Rahmen Sinn.
- Brauche ich eine Rücktrittbremse?
Eine Rücktrittbremse ist Gewohnheitssache. Wer immer eine hatte, sollte sich auch beim Pedelec dafür entscheiden.
- Brauche ich eine Schiebehilfe?
Wenn das Rad regelmäßig geschoben werden muss, etwa aus der Tiefgarage auf die Straße, kann eine Schiebehilfe sinnvoll sein – schließlich ist ein Pedelec schwerer als ein normales Rad.
- Wo sollte der Akku sitzen?
Habe ich den Akku lieber unter dem Gepäckträger oder auf dem Rahmen? Diese Frage muss jeder für sich selbst beantworten. Neu im Trend: Akkus, die im Rahmen eingebaut sind und kaum noch auffallen.
- Brauche ich den Antrieb in der Mitte oder macht der für mich vorne oder hinten mehr Sinn?
In der Regel sitzt der Antrieb in der Mitte. Für bestimmte Nutzungen, etwa als E-Mountainbike am Berg, kann auch ein Antrieb am Vorder- oder Hinterrad hilfreich sein.
Wichtig: Das Rad muss für die eigenen Körpermaße geeignet und richtig eingestellt sein. Deswegen empfiehlt sich der Kauf bei einem Fachhändler.
Der Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike
Ein Pedelec ist ein Elektrofahrrad, das die Tretbewegung unterstützt: Nur wenn der Fahrer tritt, unterstützt der Elektromotor.
Bei einem E-Bike erfolgt die Motorunterstützung durch Gasgeben, also unabhängig vom Treten des Fahrers.
Für die rechtliche Einordung kommt es auf die erzielbare Höchstgeschwindigkeit sowie auf die Motorleistung an. Davon hängt ab, unter welchen Voraussetzungen und wo mit einem solchen Gefährt am Straßenverkehr teilgenommen werden darf.
Pedelecs lassen sich dabei in drei Gruppen einteilen:
- Pedelecs ohne Anfahrhilfe: Motor unterstützt nur das Treten und regelt bei 25 km/h ab
- Pedelecs mit Anfahrhilfe: Fährt bis 6 km/h auch ohne Treten, darüber unterstützt der Motor das Mittreten bis 25 km/h
- Schnelle Pedelecs: Fährt bis 20 km/h ohne Treten, darüber unterstützt der Motor das Mittreten bis 45 km/h
Pedelecs ohne Anfahrhilfe bis 25 km/h werden wie Fahrräder behandelt. Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen.
Wie beim Radfahren wird keine Fahrberechtigung (Führerschein) benötigt. Ein Versicherungskennzeichen wird nicht benötigt. Bei einem Unfall zugefügte Schäden werden von der privaten Haftpflichtversicherung umfasst. Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden, sonstige Radwege dürfen befahren werden.
Diese Pedelecs können bis 6 km/h ohne Mittreten bewegt werden. Der Gesetzgeber stellt jetzt klar, dass alle Pedelecs bis 25 km/h mit nicht mehr als 250 W Nenndauerleistung Fahrräder sind, auch wenn sie über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h verfügen. Daher sind gekennzeichnete Radwege zu benutzen und unfallbedingte Fremdschäden von einer privaten Haftpflichtversicherung zu ersetzen.
Nur etwa fünf Prozent der Pedelecs fahren schneller als 25 km/h. Damit sind sie eindeutig Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichnen benötigen. Nur wer mindestens 16 Jahre alt ist und eine Fahrerlaubnis der Klasse M besitzt, darf damit fahren – allerdings nur auf der Straße, Radwege sind tabu. Und wie für Roller- und Mofafahrer gilt auch hier die Pflicht, einen "geeigneten" Helm zu tragen.
Da Geschwindigkeiten von mehr als 20 km/h nur durch schweißtreibendes Mittreten erreicht werden, erscheinen "normale" Motorhelme ungeeignet. Die Industrie ist daher gefordert, für diese kleine Gruppe gut belüftete Helme mit ausreichendem Schutz zu entwerfen.
Wissenswertes zum E-Bike
E-Bikes bis 20 km/h sind rechtlich Leichtmofas und werden nicht anders behandelt als ein entsprechendes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Wegen der geringen Geschwindigkeit sind sie von der Helmpflicht für Krafträder befreit. Der Fahrer benötigt mindestens eine Mofaprüfbescheinigung, wenn er nach dem 31.03.1965 geboren wurde und nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis ist.
Ein Versicherungskennzeichen ist Pflicht. Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch E-Bikes also nie ab. Radwege dürfen nur befahren werden, wenn dies ausnahmsweise durch Zusatzzeichen „Mofa frei“ gestattet ist; Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen stets befahren werden.
Auch die E-Bikes lassen sich in drei Gruppen einteilen
- E-Bike bis 20 km/h
- E-Bike bis 25 km/h
- E-Bike bis 45 km/h
Quelle: www.adac.de
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