Antrag Förderfonds 2025
Der Antrag zum Förderfonds muss bis zum 30. November 2024 eingereicht werden. Das PDF-Dokument ist zum Ausfüllen am Rechner oder Laptop.
Hinweise zum Projektantrag
Ausgaben für 2024 nachweisen
Der Nachweis der Fördermittel muss der Stiftung zum Ende des Jahres 2024 vorgelegt werden.
Fragen und Antworten
Was ist ein Förderfonds? Wer kann etwas beantragen und was muss beachtet werden? Diese und folgende Fragen sollen beantwortet werden.
Mit dem Sozial- und Förderfonds soll Betroffenen vor Ort, die sich zu einer Selbsthilfegruppe zusammengeschlossen haben, geholfen werden.
Das zur Verfügung gestellte Budget erlaubt regional bzw. lokal begrenzte Fördermaßnahmen, über die in den lokalen Medien berichtet werden sollte. Betroffene und ihre Angehörigen sowie Mitglieder medizinischer und sozialer Berufsgruppen vor Ort sollen als Multiplikatoren angesprochen werden.
Der Sozial- und Förderfonds ist ein strukturbildendes bzw. -stützendes Instrument der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe.
Die Förderung kann als Strukturhilfe oder als projektbezogene Förderung gewährt werden.
Projektförderung
Bei der Projektförderung haben Sie die Möglichkeit, höhere Fördermittel für ein speziell von Ihrer Gruppe durchgeführtes Projekt zu beantragen. Die Projektförderung gilt nicht für die allgemeine Finanzierung der Selbsthilfegruppe, sondern für zusätzliche Projektvorhaben. Folgende Förderungen sind denkbar:
- größere öffentliche Aktionen
- ein Seminar der Selbsthilfegruppe
- Besuch einer Rehabilitationsklinik
Strukturförderung
Die Strukturförderung gilt für den Neuaufbau und den Ausbau von Selbsthilfestrukturen. Folgende Förderungen sind denkbar:
- Gründung einer Gruppe (gilt nur für die in im laufenden Jahr gegründeten Gruppen als Starthilfe)
- Gründung eines Landesverbands
- Finanzierung von Gruppentherapien und Sportgruppen
- Verbesserung der Arbeitsstrukturen innerhalb der Gruppe (z.B. Anschaffung eines PCs etc.)
Nicht förderfähig sind alle Formen von Aktivitäten, die eher einen Freizeitcharakter haben. Dies sind beispielsweise Weihnachtsfeiern, Sommerfeste, Theaterbesuche, Ausflüge ohne klar erkennbaren Beitrag zur sozialen Integration der Selbsthilfegruppe und zur Stärkung der Alltagskompetenz der einzelnen Gruppenmitglieder, etc.
Es ist auch nicht möglich, die Förderung pauschal zur Finanzierung Ihrer allgemeinen Gruppentätigkeiten zu beantragen (Bürokosten, Raummiete, Referentengeschenke, etc.).
Zur allgemeinen Finanzierung der Selbsthilfe dient die Selbsthilfeförderung nach § 20 des SGB V. Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkassen bzw. den Förderpool vor Ort.
Im Zweifelsfall können Sie sich jederzeit vor Antragstellung in der Stiftung erkundigen, ob Ihr Förderantrag den Förderkriterien entspricht.
Für einen Förderantrag gibt es einen Höchstbetrag von 1.000 Euro, auf den der Förderantrag beschränkt ist. Die Höhe der von der Stiftung gewährten Auszahlung ist jedoch abhängig von der Zahl der in der Stiftung eingegangenen Förderanträge.
Das Gesamtvolumen des Förderfonds richtet sich nach der Höhe der Spendeneingänge in der Stiftung.
Bei einer Anschaffung werden maximal 50 Prozent der Gesamtkosten übernommen.
Im Zweifelsfall können Sie sich vorher informieren, ob die beantragte Fördersumme realistisch ist.
Für die Beantragung einer Förderung müssen Sie das Antragsformular ausfüllen und eine Projektbeschreibung sowie einen Finanzierungsplan vorlegen. Wir haben Ihnen Hinweise zum Erstellen einer Projektbeschreibung zusammengestellt.
Den Antrag können Sie zusammen mit der Gruppe ausfüllen und dann direkt an die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe nach Gütersloh schicken.
Einsendeschluss ist der 30. November 2024
Bis zu diesem Termin müssen die Anträge bei uns vorliegen. Alle Anträge, die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Spätestens 10 Tage, nachdem Sie Ihren Antrag an uns zurück geschickt haben, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben über den Eingang Ihres Antrages.
Sollten Sie mehr als 2 Wochen nach Versand des Antrags kein Bestätigungsschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns unter der Telefonnummer 05241 97 70-15.
Jede Gruppe kann nur einen Antrag stellen.
Nein! Die Förderung erfolgt von Jahr zu Jahr abhängig vom Spendenaufkommen der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe. Sie ist eine freiwillige Leistung der Stiftung und kann daher nicht als verbindliche Leistung eingefordert werden.
Wenn zudem das beantragte Fördervolumen den zur Verfügung stehenden Förderbetrag übersteigt, behält sich die Stiftung das Recht vor, entweder die beantragte Fördersumme einzelner Projekte zu reduzieren oder einzelne Projekte komplett von einer Förderung auszuschließen.
Bei einer finanziellen Unterstützung des Projektes durch die Stiftung darf die Stiftung das Förderprojekt in die Kommunikationstätigkeit der Stiftung einbinden (Berichte über das Projekt in verschiedenen Medien). Außerdem muss ein Verwendungsnachweis erstellt werden. Darüber hinaus muss die Gruppe im Zusammenhang mit der Förderung gezielt eine lokale Pressearbeit initiieren (ggfs. auch mit Unterstützung der Stiftung).
- Die Selbsthilfegruppe muss im Verzeichnis der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe stehen.
- Die beantragte Summe muss allen Mitgliedern der Gruppe zugutekommen.
- Die Gruppe muss min. 6 Teilnehmer/Mitglieder haben.
- Es muss sich um eine kontinuierliche Gruppenarbeit handeln, die Gruppe sollte min. 3 Monate bestehen. (Ausnahmen sind möglich, z.B. bei einer Starthilfe bei Neugründungen).
Die finanzielle Unterstützung muss bis zum Ende des jeweiligen Förderjahres ausgegeben werden.
Ja, Sie erhalten mit dem Zuwendungsbescheid ein Formular zum Nachweis der Fördermittel. Dieser muss der Stiftung zum Ende des Jahres 2025 vorgelegt werden. Wenn der Nachweis über die Verwendung der Fördermittel bis dahin nicht vorliegt, führt dies automatisch zum Ausschluss aus dem Förderfonds der Folgejahre.
Die Genehmigung und die Information über die Ausschüttung sollen im Februar 2025 erfolgen. Die Ausschüttung erfolgt dann bis Ende März 2025 per Überweisung.
Sie können die Antragsunterlagen jederzeit im Internet herunterladen und neu ausfüllen, müssen dann aber bedenken, dass Sie den Antrag möglichst schnell zusenden, damit die Antragsfrist bis Ende November noch eingehalten werden kann. Wichtig ist, dass Sie sich von allen Dokumenten eine Kopie machen.
Bei allen Fragen zum Förderfonds steht Ihnen in der Stiftung Frau Sandra Wiesemann zur Verfügung. Sie ist montags bis donnerstags von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer: 05241 9770-15 erreichbar. Ansonsten können Sie sie per Fax (05241 81 6817-15) oder auch per E-Mail erreichen.
Kontakt zu Sandra Wiesemann
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