Bevölkerung offen für Widerspruchslösung bei elektronischer Patientenakte

Bevölkerung offen für Widerspruchslösung bei elektronischer Patientenakte

In der elektronischen Patientenakte (ePa) können gesetzlich Versicherte ihre medizinischen Befunde aus verschiedenen Praxen und Kliniken gebündelt abspeichern. Um die Einrichtung ihrer ePa müssen sich die Versicherten aktuell jedoch selbst kümmern. Die Bundesregierung möchte dieses Verfahren ändern. Künftig sollen alle gesetzlich Krankenversicherten automatisch eine ePa erhalten, außer sie legen Widerspruch ein. Diese Pläne treffen bei den Deutschen auf große Zustimmung.

Das zeigt eine aktuelle Umfrage der Bertelsmann Stiftung und der Stiftung Münch. Zwei Drittel der Befragten sprachen sich für die Widerspruchslösung bei der ePa aus. Außerdem scheinen die Versicherten von den Vorteilen der ePa überzeugt zu sein: Drei Viertel der Umfrage-Teilnehmenden gaben an, sie künftig nutzen zu wollen. Etwas zurückhaltender als der Durchschnitt äußern sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Ostdeutschland: Hier möchten zwei Drittel die ePa verwenden.

Bessere Behandlung

Für die meisten Befragten liegen die Vorteile der ePa vor allem in der medizinischen Versorgung:Sie erhoffen sich durch die zügige und umfangreiche Verfügbarkeit ihrer Gesundheitsinformationen eine Verbesserung der Behandlung. 37 Prozent setzen sogar auf ein besseres Verhältnis zu ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Doch es gibt auch Bedenken gegenüber der ePa. Fast die Hälfte der Umfrage-Teilnehmenden ist besorgt um die Sicherheit ihrer Daten.

Wer hat Zugriff auf die ePa?

Viele Befragte wünschen sich, dass die hausärztlichen Praxen die Informationen in die ePa eintragen. 47 Prozent stimmten dafür, nur 21 Prozent sehen diese Aufgaben bei den Krankenkassen. Uneinigkeit herrscht bei der Frage, wer die ePa einsehen darf. Während 40 Prozent dem gesamten behandelnden ärztlichen Fachpersonal Einblick gewähren würde, möchte knapp die Hälfte die Zugriffsrechte lieber individuell bestimmen.