Hilfsmittel bei bei einem qualifizierten Leistungserbringer/Sanitätshaus in der eigenen Heimat in Auftrag geben
Viele Reha-Kliniken kooperieren mit Sanitätshäusern, die zu ihnen in die Kliniken kommen. So erhalten die Patienten nach einem Schlaganfall schnell die ersten Hilfsmittel während ihrer stationären Reha.
Dieses ist häufig notwendig, um gewisse Therapien überhaupt durchführen zu können. Komplexere Hilfsmittel, etwa Rollstühle zur dauerhaften Nutzung oder gar maßangefertigte Orthesen sollten die Betroffenen allerdings bei einem qualifizierten Leistungserbringer/Sanitätshaus in der eigenen Heimat in Auftrag geben, denn: „Ein Sanitätshaus darf aus Gründen der Gewährleistung, zumindest in den ersten sechs Monaten nach der Versorgung, keine Änderungen oder Anpassungen an einem Produkt vornehmen, das es nicht selbst angefertigt hat. Sollte sich also zu Hause herausstellen, dass zum Beispiel die Hand- oder Fußorthese drückt oder Probleme macht, müssen sich die Kunden an das Sanitätshaus wenden, bei dem sie das Hilfsmittel in Auftrag gegeben haben – und das ist unter Umständen weit entfernt gelegen.“ sagt Friedrich Jahns, Orthopädietechniker-Meister bei der RAS GmbH Melle.
Wann das Sanitätshaus frei wählbar ist
Im Bereich der reha-technischen Hilfsmittelversorgungen schließen die gesetzlichen Krankenkassen mit einzelnen Sanitätshäusern Verträge ab. Die Patienten sind somit oft verpflichtet, ihre Hilfsmittel in einem der kooperierenden Sanitätshäuser in Auftrag zu geben. Der Hinweis des Experten: „Diese Regelung gilt nicht für alle Produkte, zum Beispiel nicht für körpernahe Orthesen. Wer eine Orthese oder einen Fußheber benötigt, kann das Sanitätshaus frei wählen und sich den Anbieter des Vertrauens aussuchen.“
Eine optimale Versorgung in enger Kooperation
„Es gibt unzählige orthopädische und reha-technische Hilfsmittel, aber es sollte niemand selbst seine Hilfsmittel aus dem Katalog aussuchen“, rät Jahns. „Gerade weil die Auswahl so groß ist, ist eine individuelle Fachberatung nötig“, betont er.
Bei der Entscheidung müssen viele Faktoren einbezogen werden, etwa der Bedarf, die eigenen Gewohnheiten, das häusliche und soziale Umfeld, die körperliche Konstitution, der Grad der Behinderung und so weiter. Ebenfalls ist es wichtig, dass eine optimale Versorgung der Betroffenen in enger Kooperation zwischen den unterschiedlichen Leistungserbringern (Therapie und Gesundheitshandwerk) stattfindet. So sollten beispielsweise bei einer Handorthese Ergotherapeut und Orthopädietechniker zusammenarbeiten.
Spezialisierte Sanitätshäuser helfen bei der Hilfsmittelversorgung
Sanitätshäuser helfen bei Fragen der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Jahns weiß aus langjähriger Erfahrung: „Standard-Hilfsmittel kann der Hausarzt verschreiben. Bei speziellen Bedürfnissen sollte die Verschreibung besser ein Facharzt vornehmen, der sich sehr gut mit der Thematik auskennt, oder den Dialog mit den Leistungserbringern sucht. Ansonsten können auch die Mitarbeiter in Sanitätshäuern helfen, den Bedarf gegenüber den Krankenkassen zu begründen. Spezialisierte Sanitätshäuser helfen in allen Fragen der Hilfsmittelversorgung.“
Zur Verbesserung der Hilfsmittelversorgung von Schlaganfall-Betroffenen wurde gemeinsam mit verschiedenen Akteuren ein Modell-Projekt entwickelt. Dazu wurden Mitarbeiter von Sanitätshäusern geschult und die Häuser anschließend qualifiziert. Diese Sanitätshäuser sind schon dabei.