Beim Autofahren setzt der Staat auf die Eigenverantwortung der Bürger
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Autofahren nach Schlaganfall - Mobilität ist Lebensqualität

Zurück ans Steuer des eigenen Pkw – das ist für viele Schlaganfall-Betroffene ein sehnlicher Wunsch. Oft geht er in Erfüllung, doch der Weg dorthin ist kompliziert.

Eigentlich ist in Deutschland alles gesetzlich geregelt. Eigentlich. Denn manchmal schafft es der Gesetzgeber doch, uns zu überraschen. Meistens ausgerechnet an Stellen, an denen man gemeinhin nicht damit rechnet. Das „Autofahren nach Schlaganfall“ ist so ein Beispiel. 

Liest man Artikel über offizielle Regelungen zu diesem Thema, stößt man auffallend häufig auf die Vokabel „soll“. Das sorgt mindestens für Verblüffung. Bei Betroffenen und Angehörigen, die sich erstmalig mit dem Thema beschäftigen, oft auch für Verunsicherung. Denn als gesetzestreue Bürger denken wir in Kategorien von „muss“ oder „darf“, schwarz oder weiß, nicht aber grau in grau – in „soll“.

Eine Fülle von Regelungen

Sehen wir es positiv: der Staat setzt auf mündige Bürger, auf die Selbstverantwortung jedes einzelnen. Das ist gut. Allerdings tut er dies ausgerechnet bei jenen Menschen, die durch eine Verletzung des Hirns oft leistungsgemindert, wesensverändert und häufig in ihrer Urteilskraft eingeschränkt sind. Gleichzeitig erlässt er eine Fülle von Regelungen, mit denen nicht nur Betroffene, sondern teilweise die eigenen Staatsbediensteten überfordert sind.

Ebenso wie das deutsche Strafgesetzbuch droht auch das Versicherungsvertragsgesetz Autofahrern nach Schlaganfall mit ernsten Konsequenzen. Hat der Betroffene keine Vorsorge getroffen, droht im Schadensfall der Verlust des Versicherungsschutzes.

Nachweis, dass Schlaganfall-Folgen keine Auswirkung auf Fahrtüchtigkeit haben

Um Vorsorge zu treffen, muss er sich zunächst mit der komplexen Materie auseinandersetzen und dabei feststellen, dass es nicht den einen, festgeschriebenen Weg zurück ans Steuer gibt. „Grundsätzlich geht es nur darum, dass ein Schlaganfall-Betroffener im Schadensfall nachweisen kann, dass die Folgen der Erkrankung keinerlei Auswirkungen auf seine Fahrtüchtigkeit haben“, erläutert Stefan Stricker von der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe.

Doch dies „nur“ nachzuweisen, ist gar nicht so einfach. Denn zunächst muss sich der Betroffene entscheiden, welchen Weg dorthin er wählen möchte: den „amtlichen“ oder den „nicht-amtlichen“. Beide sind möglich und erlaubt. „Eine klare Empfehlung ist schwierig“, so Stricker. „Wer ganz sicher sein will, sollte den amtlichen Weg wählen“.