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Die Struktur der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe
Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe wurde am 29. Januar 1993 durch den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt. Zu ihren Organen gehören das Kuratorium und der Vorstand.
In den Gremien der Stiftung arbeiten namenhafte Vertreter aus Medizin, Gesundheitswesen, Wirtschaft, Politik und Medien mit.
Die Mitglieder der Gremien sind ehrenamtlich tätig und sind der Stiftung zum Teil seit vielen Jahren verbunden.
Funktionen