Eine Frau sitzt am Steuer ihres Autos.

Autofahren nach dem Schlaganfall - In wenigen Schritten sicher mobil

Sich einfach hinter das Steuer setzen und los fahren, das ist für die meisten Menschen selbstverständlich und alltäglich. Autofahren trotz Schlaganfall - Mit ein paar persönlichen Vorkehrungen ist das durchaus wieder möglich.

 

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schreibt vor, dass Betroffene selber Vorsorge für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr treffen. Das bedeutet, sich durch Vorlage von bestimmten Gutachten amtlich die Eignung bestätigen zu lassen.

Wer aber fahruntauglich ist und sich trotzdem hinters Steuer setzt, gefährdet sich und andere, macht sich strafbar und verliert zudem seinen Versicherungsschutz. Einfach darauf zu vertrauen, dass die Behörde nichts vom Schlaganfall mitbekommt, kann schlimme Folgen haben.

Der Gesetzgeber verlangt von jedem Führerscheinbesitzer, „in geeigneter Weise Vorsorge" zu treffen. Erschreckend wenig Patienten nehmen sich das zu Herzen. Zudem werden Schlaganfall-Patienten von widersprüchlichen oder falschen Auskünften verunsichert.

Beachten Sie folgende Hinweise und in wenigen Schritten besitzen Sie wieder einen Nachweis über Ihre Fahrtauglichkeit.

Lassen Sie Ihre Fahrtauglichkeit überprüfen

Holen Sie zuerst ein fachärztliches Gutachten ein. Das können der Entlassungsbericht einer Reha-Klinik oder das Gutachten eines Neurologen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation sein. Ärztliches Fachpersonal beurteilt, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Dazu zählen beispielweise zusätzliche Fahrstunden, der Besuch beim der Augenärztin/ dem Augenarzt oder neuropsychologische Untersuchungen. In manchen Fällen wird auch eine zeitlich befristete Fahrpause verordnet.

Wenn Sie diese Dokumente vorliegen haben und Ihnen darin Ihre Fahrtauglichkeit bestätigt wird, haben Sie alle notwendigen Schritte erledigt, die erforderlich sind, um im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung (FeV § 2 Absatz 1) Vorsorge zu treffen. In manchen Fällen sind Umbauten am Fahrzeug erforderlich.

Muss mein Fahrzeug umgebaut werden?

Können Sie sich nach einem Schlaganfall nur noch eingeschränkt bewegen? Dann lassen Sie prüfen, ob Ihr Fahrzeug umgerüstet werden muss.

Im gesamten Bundesgebiet gibt es spezielle KFZ-Betriebe, die Autos maßgeschneidert umbauen. Dort können Sie zum Beispiel das Gaspedal von rechts nach links verlagern und einen Knopf am Lenkrad anbringen lassen. Die Umbaumaßnahmen müssen Sie durch den TÜV oder die DEKRA abnehmen lassen. Mit einem umgerüsteten Fahrzeug müssen Sie außerdem eine Fahrprobe ablegen.

Fahrstunden und Fahrprüfung

Gewinnen Sie wieder Fahrsicherheit und nehmen Sie Fahrstunden bei einer Behindertenfahrschule. Dort sind die Fahrlehrer speziell geschult, verfügen über langjährige Erfahrung und bereiten Sie gegebenenfalls gezielt auf die Prüfung vor.

Die Fahrprüfung legen Sie dann beim TÜV oder bei der DEKRA ab.

Zu Ihrer Sicherheit: Informieren Sie Ihre Führerscheinstelle

Wenn Sie beruflich auf Ihr Auto angewiesen sind (z.B. als Taxifahrer) oder weil Sie sich selber eine zusätzliche Sicherheit verschaffen möchten, sollten Sie sich Ihre Fahrtauglichkeit „amtlich“ bestätigen lassen.

Nehmen Sie in diesem Fall zuerst Kontakt zur Führerscheinstelle auf. Die Behörde wird von Ihnen verlangen, innerhalb einer festgelegten Frist verschiedene Dokumente zu beschaffen (z.B. ein fachärztliches Gutachten, eine medizinisch-psychologische Untersuchung, die sogenannte MPU) oder Fahrstunden zu absolvieren. In den meisten Fällen ist es so, dass Ihnen entsprechendes ärztliches Fachpersonal genannt wird und selbst beschaffte Gutachten nicht akzeptiert werden.

Die MPU können Sie bei einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle des TÜV oder der DEKRA vornehmen lassen.

Stefan Stricker

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