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Zugang zur Rehabilitation
Fähigkeit, Prognosen und Ziele
Bereits direkt nach dem Schlaganfall-Ereignis - wenn der Zustand des Patienten stabilisiert ist - beginnen rehabilitative Maßnahmen. Ein Experten-Team arbeitet gemeinsam an dem übergeordneten Ziel, die Selbstständigkeit des Betroffenen wiederherzustellen.
Um optimale Wirksamkeit zu entfalten, muss die richtige Rehabilitation zum passenden Zeitpunkt einsetzen. Bedeutsam ist daher die frühzeitige Planung. Es ist wichtig, so früh wie möglich mit dem behandelnden Arzt zu sprechen, ob eine Rehabilitation in Frage kommt. Denn um zu entscheiden, ob eine Rehabilitation eingeleitet werden soll, muss der behandelnde Arzt die folgenden Punkte berücksichtigen:
Rehabilitationsfähigkeit
Basis für die Beurteilung der Rehabilitationsfähigkeit (körperliche und seelische Verfassung des Patienten) sind die Ergebnisse der medizinischen Untersuchungen und der neurologischen Testverfahren. Die Motivation bzw. Motivierbarkeit und die Belastbarkeit für die Teilnahme an einer Rehabilitation sind gegeben, wenn der Patient die Maßnahme akzeptiert und die Therapie- und Übungsmaßnahmen durchgeführt werden können.
Rehabilitationsprognose
Die Rehabilitationsprognose enthält medizinische Wahrscheinlichkeitsaussagen über die Erreichbarkeit der individuell definierten Rehabilitationsziele. Grundlagen für die Erstellung der Prognose sind:
- die Erkrankung,
- der bisherige Krankheitsverlauf,
- das Kompensationspotenzial (die persönliche Ausgleichsfähigkeit),
- die Rückbildungsfähigkeit.
Die Prognose wird im Hinblick auf die geeigneten unterschiedlichen Rehabilitationsmaßnahmen gegeben und bezieht sich auf einen begrenzten Zeitraum. Dabei sind die individuellen Ressourcen des Patienten (Alter, Fitness, allgemeiner Gesundheitszustand, Psyche und persönliches Umfeld) zu beachten und zu fördern. Die Rehabilitationsprognose und das Angebot spezieller Therapien sind die Grundlagen für die Auswahl der Rehabilitationsklinik.
Rehabilitationsziele
Zunehmend wichtiger wird auch die frühzeitige Formulierung von Rehabilitationszielen. Vor allem als Begründung bei der Antragstellung verlangen die Kostenträger bereits frühzeitig Aussagen darüber, was für den einzelnen Patienten mit der Rehabilitation erreicht werden soll. Mögliche Rehabilitationsziele sind beispielsweise Rückkehr ins Arbeitsleben oder das Erlernen alltagspraktischer Fähigkeiten. Gleichzeitig muss der behandelnde Arzt auch anhand der persönlichen Voraussetzungen des Patienten die in Frage kommende Phase der Rehabilitation einschätzen oder entscheiden, ob für den Patienten eine Geriatrische Rehabilitation geeigneter scheint.
Sind alle diese Punkte für den Patienten geklärt und wird vom behandelnden Arzt eine Rehabilitation befürwortet, wird vom Krankenhaus die angestrebte Rehabilitation organisiert. In der Regel erfolgt dies durch die Zusammenarbeit von Ärzten und Krankenhaussozialdienst.