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Pflege

Leistungen der Pflegeversicherung

Eine Frau rasiert einen Mann.

In der Sozialmedizin bezeichnet Pflege beziehungsweise  Pflegebedürftigkeit den Zustand, in dem der Betreffende für gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität oder der hauswirtschaftlichen Versorgung für voraussichtlich mindestens sechs Monate bis auf Dauer auf fremde Hilfe angewiesen ist (§ 14 Pflege VG).

Leistungen der Pflegeversicherung

Eine Frau rasiert einen Mann.  

In der Sozialmedizin bezeichnet Pflege bzw. Pflegebedürftigkeit den Zustand, in dem der Betreffende für gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität oder der hauswirtschaftlichen Versorgung für voraussichtlich mindestens sechs Monate bis auf Dauer auf fremde Hilfe angewiesen ist (§ 14 Pflege VG).

Erst dieser Zustand begründet auch Ansprüche aus der Pflegeversicherung. Abhängig von der noch vorhandenen Selbstständigkeit bei Verrichtungen des täglichen Lebens werden hier drei Pflegestufen unterschieden.

Folgende Leistungen gelten seit dem 1. Januar 2010:

Pflegestufe I:

Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen mindestens einmal pro Tag Hilfe und mehrfach in der Woche Hilfe bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen benötigen.

Sachleistung Pflegedienst:          440 EUR pro Monat
Pflegegeld bei privater Pflege:    225 EUR pro Monat

Pflegestufe II:

Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Sachleistung Pflegedienst:           1.040 EUR pro Monat
Pflegegeld bei privater Pflege:       430 EUR pro Monat

Pflegestufe III:

Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Sachleistung Pflegedienst:          1.510 EUR pro Monat 
Pflegegeld bei privater Pflege:      685 EUR pro Monat


Für die vollstationäre Versorgung kann darüber hinaus eine Härtefall-Leistung geltend gemacht werden: 1.825 EUR pro Monat. Für die ambulante Versorgung beträgt diese 1.918 EUR pro Monat.
In Ausnahmefällen können die Beträge erhöht werden, zum Beispiel kann zusätzlich eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege genehmigt werden.

Pflege ist auch Teil der Therapie

Eine Nahaufnahme von einer Hand, die einen Löffel hält und hierbei von einer anderen Hand unterstützt wird.  

Insbesondere in der Akut- und Rehabilitationsphase wird die Pflege eines Schlaganfall-Patienten heute nicht mehr als bloße Unterstützung bei täglichen Verrichtungen angesehen, sondern ist als "aktivierende Pflege" Teil der Therapie.

Häusliche Pflege in der vertrauten Umgebung

Die Pflegeversicherung versucht, die häusliche Pflege stärker zu unterstützen als die stationäre Pflege, zumal die Kapazitäten der Pflegeheime manchenorts erschöpft sind. Für einen Patienten nach Schlaganfall kann es für einen optimalen Genesungsverlauf ohnehin die bessere Lösung sein, wenn er zu Hause in der vertrauten Umgebung wohnt.

Feststellung der Pflegestufen

Die Pflegestufen werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgelegt. Sie beinhalten neben einer körperlichen Untersuchung auch die Besichtigung der Wohnung. Ansprechpartner bei der Beantragung von Leistungen aus der Pflegeversicherung ist die Pflegekasse bei der Krankenversicherung des Patienten.

Pflegehilfsmittel

Es können auch noch weitere Leistungen beantragt werden, wie zum Beispiel Hilfsmittel bis zu 31 EUR monatlich. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Pflegebetten, Verbrauchsmittel für die Pflege oder Gehhilfen.
Zum Umbau von Wohnungen können Zuschüsse in Höhe von bis zu 2.500 EUR beantragt werden.

Absicherung für die pflegenden Angehörigen

Weitere Leistung: Für Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen und dabei pro Woche mehr als 14 Stunden aufwenden, zahlt die Pflegeversicherung Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgeht.

Leistungen ambulanter Pflegedienste

Über den Leistungsumfang ambulanter Pflegedienste können sich Betroffene bei den Krankenkassen informieren.
Folgende Leistungen können von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden:

  • Häusliche Kranken- und Altenpflege
  • Medizinische Behandlung nach ärztlicher Verordnung
  • Anleitung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen
  • Hilfe bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen
  • Allgemeine Beratung

Anschriften von Diakonie- und Sozialstationen (Träger sind die Wohlfahrtsverbände) und anderen privaten Pflegediensten (private Trägerschaft) bekommen Betroffene beim Sozialdienst der Kliniken, bei den Krankenkassen oder über das Branchentelefonbuch. Einige Wohlfahrtsverbände und Krankenhäuser bieten Kurse in häuslicher Krankenpflege an. Zusätzlich gibt es ein breites Spektrum an Literatur.

Weitere Informationen zum Thema Pflegebedürftigkeit finden Sie in der Informationsbroschüre "Wege zu Sozialleistungen", die Sie in unserem Online-Shop bestellen können.