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Aktuelles Thema

Den Blick schärfen für die Rehabilitation

Den Blick schärfen für die Rehabilitation.jpgZeit ist bei einem Schlaganfall von entscheidender Bedeutung, sowohl bei der Akutbehandlung als auch bei der anschließenden Rehabilitation. Denn gerade unmittelbar nach dem Schlaganfall können verloren gegangene Fähigkeiten besonders schnell wiedererlangt werden. Zügig eingeleitete, passende Reha-Maßnahmen ebnen Schlaganfall-Patienten den Weg in ein Leben mit größtmöglicher Selbständigkeit, die Erfolge sind wissenschaftlich belegt.

Dabei macht die Rehabilitation sich zu Nutze, dass das menschliche Gehirn lebenslang lernfähig ist: Durch den Schlaganfall geschädigte Funktionen können von anderen Stellen des Gehirns kompensiert werden. Diese Fähigkeit wird als Plastizität des Gehirns bezeichnet.

Rehabilitation bedeutet vieles: Akutrehabilitation, stationäre, teilstationäre oder ambulante Rehabilitation – dabei spielt auch eine Rolle, dass die Formen eines Schlaganfalls und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen sehr unterschiedlich sind. Was sich hinter den einzelnen Begriffen verbirgt und in welche Phasen sich eine Reha einteilen lässt, erfahren Sie hier.

Grundsätzlich bestimmt der behandelnde Arzt - zumeist ein Neurologe - den Zeitpunkt und die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme. Auch bei geringen Funktionsstörungen ist diese häufig notwendig, unabhängig vom Alter der Betroffenen, um  den Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Je nach Grad der Einschränkung verbringt der Patient Wochen bis Monate in der Rehabilitationsklinik. Zunächst ist eine Behandlung von einigen Wochen vorgesehen, die bei Bedarf verlängert werden kann. Falls erforderlich, können Betroffene  auch nach der Entlassung aus der stationären Behandlung an  ambulanten Therapieeinheiten teilnehmen. Bei einer teilstationären Behandlung kann die ambulante Behandlung besonders intensiv gestaltet werden.

RehaklinikKostenträger für eine Reha-Maßnahme nach einem Schlaganfall sind in der Regel die Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger. Bei der Klärung, welcher Kostenträger zuständig ist, helfen der Sozialdienst im Krankenhaus und/oder die gemeinsamen örtlichen Servicestellen der Rehabilitationsträger (www.reha-servicestellen.de) weiter. Eine Liste mit Einrichtungen, die besonders für Schlaganfall-Patienten geeignet sind, ist hier zu finden.

In Deutschland sind sehr viele Therapie- und Hilfsangebote vorhanden. Allerdings verhindern mangelnde Information und regional unterschiedliche Versorgungskonzepte in vielen Fällen den schnellen Zugang zu patientenorientierten Rehabilitationsangeboten. So verstreicht oft zu viel Zeit, bis die zuständigen Kostenträger den Antrag auf Rehabilitation bewilligen. Experten fordern seit Jahren, die Versorgungskonzepte zu verbessern und einheitliche Therapiestandards zu schaffen. Auch die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe setzt sich dafür ein, in der Rehabilitation Qualitätsstandards zu schaffen, wie sie in der Akutbehandlung durch die Zertifizierung der Stroke Units bereits existieren.

Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über wichtige Inhalte der Rehabilitation. Weitere Informationen finden Sie zudem in unserer Broschüre „Wege zu Sozialleistungen“, die Sie in unserem Onlineshop (Kategorie "Faltblätter/Broschüren) bestellen können.