Wieder Autofahren, das ist für viele Schlaganfall-Betroffene ein großes Ziel: Ist man doch wieder unabhängig, muss nicht ständig Familie und Freunde um Fahrdienste bitten und kann mit dem Auto auch wieder eine Berufstätigkeit ansteuern. Doch der Weg ist lang: Denn selbst, wer wieder in der Lage ist, ein Auto zu bedienen, darf sich nicht einfach hinter das Steuer setzen: Nach einem Schlaganfall müssen Betroffene ärztliche Gutachten einholen und eventuell die Führerscheinprüfung erneut ablegen.
Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe informiert und fordert die Betroffenen auf, den rechtlich vorgeschriebenen Weg einzuhalten. Denn das eigene Leben und das Leben anderer dürfen nicht gefährdet werden.
Welche Wege vom Gutachten über die Führerscheinstelle und den TÜV einzuhalten sind, erläutert ein Leitfaden. Auch eine Übersicht über verschiedene Hilfsmittel, wie etwa ein linksseitiges Gaspedal oder spezielle Gurte oder Lenkradknöpfe sowie Adressen spezialisierter Autowerkstätten, stellt die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe zur Verfügung.