Durch eine kontinuierliche Überprüfung der Qualitätsstandards seit Einführung des Zertifizierungsverfahrens hat sich die Schlaganfall-Behandlung auf Stroke Units deutlich verbessert.
Um das Zertifizierungsverfahren für die Zukunft zu stärken und an den bisherigen Erfolg anzuknüpfen, haben die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft und die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe gemeinsam das Verfahren zur Zertifizierung von Stroke Units auf eine neue Basis gestellt.
Mit dem Wechsel zu einer neuen Zertifizierungsgesellschaft soll in Zukunft mehr Servicequalität, verbunden mit hoher Professionalität und fachlicher Kompetenz geboten werden. Im Auftrag der DSG und der Stiftung führt die LGA InterCert GmbH als akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft die Zertifizierung von Stroke Units durch.
Die LGA InterCert GmbH ist ein Unternehmen der TÜV Rheinland-Unternehmensgruppe mit Standort in Nürnberg und gehört zu den ältesten und erfahrensten deutschen Zertifizierungsgesellschaften. Sie ist seit 13 Jahren auf dem Gebiet der Zertifizierung von medizinischen Einrichtungen in Deutschland und darüber hinaus auch im europäischen Ausland tätig. Sie betreut gegenwärtig ca. 1.000 Klienten im medizinischen Bereich und verfügt auch über Zulassungen für die Zertifizierung zu nahezu allen gängigen Standards im Gesundheitswesen.
Mit Wiederaufnahme des Verfahrens durch die LGA InterCert GmbH wurden inzwischen 15 medizinische Auditoren für die Zertifizierung aus dem Kreis der Schlaganfall-Experten ausgewählt und fachlichen Schulungen unterzogen.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die früheren Zertifikate, die von der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe erteilt wurden (SDSH-Zertifikate und SU-Zert-Zertifikate), von nun an ebenfalls einer verpflichtenden Zertifizierung nach den neuen Kriterien unterliegen.
Ab 1. Januar 2012 existieren für die Zertifizierungen regionaler und überregionaler Stroke Units neue Zertifizierungsanträge. Die Zertifizierungskriterien haben sich in einigen Bereichen geändert; sie sind ausführlich in dem Antrag beschrieben. Dieser Antrag gilt auch für telemedizinisch vernetzte Schlaganfall-Einheiten. Am Ende des Antrags findet sich noch ein Leitfaden für die jährliche Durchführung interner Audits.